Förderung / Rheinland-Pfalz

KI und Digitalisierung fördern lassen in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz fördert derzeit nur Beratung, keine Umsetzung. Für Digitalisierungs- und KI-Beratung braucht der Betrieb vorab eine Förderempfehlung seiner Handwerkskammer oder IHK. Eine Umsetzungsförderung kleineren Zuschnitts gibt es seit dem Ende von DigiBoost nicht mehr.

Wenig FörderungStand: August 2026. Förderprogramme ändern sich. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

01Programme

Das aktuelle Programm

Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz (Programm 158)

ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz)

Fördersatz
50 Prozent
Höhe
Maximal 500 Euro pro Tagewerk, maximal 20 Tagewerke über vier Jahre

Was gefördert wird

  • Beratung zu Digitalisierung und KI ist ausdrücklich abgedeckt

Was ausdrücklich nicht gefördert wird

  • Umsetzung, Software, Hardware
Wo der Antrag gestellt wird
Per PDF an die ISB, zwingend vor der Beauftragung. Bei den Kategorien Digitalisierung und KI braucht der Betrieb vorab eine Förderempfehlung seiner Handwerkskammer oder IHK.
Kostenlose Beratung
Ihre Handwerkskammer oder IHK

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02Reihenfolge

Die richtige Reihenfolge

  • Lassen Sie sich kostenlos bei der genannten Stelle beraten.
  • Stellen Sie den Antrag, bevor Sie irgendetwas beauftragen.
  • Warten Sie die Rückmeldung der Antragsstelle ab. Wie der Start vor der Bewilligung gehandhabt wird, unterscheidet sich je Programm, verbindliche Auskunft gibt die Antragsstelle.
  • Erst dann beauftragen Sie die Umsetzung.

Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Wer zuerst beauftragt, verliert die Förderung vollständig.

03Ehrlich gesagt

Ausgelaufene Programme, die noch kursieren

Diese Programme werden in Rheinland-Pfalz noch häufig empfohlen, sind aber beendet:

  • DigiBoost, ausgelaufen März 2022

04Bundesweit

Was zusätzlich bundesweit gilt

Unabhängig vom Bundesland gibt es drei Wege, die Sie kennen sollten: Für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter gibt es Förderung über die Agentur für Arbeit, sprechen Sie das dort an. Software und Hardware können im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden, das klärt Ihr Steuerberater. Und für größere Vorhaben gibt es den KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung über die Hausbank. Mehr dazu auf der Förderübersicht.

05Meine Rolle

Was ich dabei mache, und was nicht

Ich stelle keine Förderanträge und ich berate nicht zu Fördermitteln. Dafür gibt es kostenlose, offizielle Stellen, und die kennen ihr Programm besser als jeder Dienstleister.

Was ich mache: Ich sage Ihnen, welches Programm in Ihrem Bundesland nach meinem letzten Stand läuft, ich verweise Sie an die zuständige Stelle, und ich liefere Ihnen meine Unterlagen in der Form, die ein Antrag verlangt. Also eine Projektbeschreibung, die beschreibt, was sich in Ihren Abläufen ändert, und eine Kostenaufstellung, die nach den Kostenarten gegliedert ist, die das jeweilige Programm kennt.

Den Antrag stellen Sie selbst. Das ist kein Nachteil, sondern in mehreren Bundesländern sogar Vorschrift.

Wenn Sie eine Förderung planen, sagen Sie mir das früh. Dann baue ich mein Angebot von Anfang an so auf, dass Sie die Positionen direkt in Ihre Ausgabenaufstellung übernehmen können.

Was mit einer Förderung umgesetzt werden kann: zum Beispiel ein KI-Telefonassistent, die Automatisierung wiederkehrender Abläufe oder eine Unternehmens-KI für Ihr Betriebswissen.

Über Ihr Vorhaben sprechen

In einem kurzen Gespräch klären wir, was für Ihren Betrieb sinnvoll ist. Planen Sie eine Förderung, sagen Sie es früh, dann baue ich das Angebot passend auf.

Förderung in Nachbarländern