KI und Digitalisierung fördern lassen in Schleswig-Holstein
Stand: August 2026. Förderprogramme ändern sich. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.
Schleswig-Holstein hat nach aktuellem Stand die großzügigste und am besten dokumentierte Förderlandschaft aller Bundesländer. Es gibt eine eigene KI-Förderrichtlinie und ein Digitalisierungsprogramm für kleine Unternehmen, beide decken auch externe Dienstleister ab.
Die aktuellen Programme
Förderrichtlinie Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein
Staatskanzlei Schleswig-Holstein
- Fördersatz
- Bis 50 Prozent für Unternehmen
- Höhe
- Bis 300.000 Euro über drei Jahre
- Befristet bis
- 31.12.2029
Was gefördert wird
- Konkrete KI-Umsetzungsprojekte
- Fremdleistungen externer Dienstleister sind ausdrücklich förderfähig
- Wo der Antrag gestellt wird
- Zweistufig: erst Projektskizze bei der Staatskanzlei, dann Vollantrag
- Kostenlose Beratung
- Staatskanzlei Schleswig-Holstein
DKU (Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen)
Land Schleswig-Holstein, über die WTSH
- Fördersatz
- Bis 40 Prozent
- Höhe
- Beratung bis 8.000 Euro Zuschuss, Umsetzung bis 80.000 Euro Zuschuss
Was gefördert wird
- Hardware, Software, laufende Software-Nutzung, Cloud und Qualifizierung
Was ausdrücklich nicht gefördert wird
- Die Kosten eines Dienstleisters, der aktiv an der Antragstellung mitwirkt, sind nicht förderfähig. Den Antrag stellt der Betrieb selbst.
- Wo der Antrag gestellt wird
- Serviceportal Schleswig-Holstein, vor Maßnahmebeginn
- Kostenlose Beratung
- WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein)
Die richtige Reihenfolge
- 1Lassen Sie sich kostenlos bei der genannten Stelle beraten.
- 2Stellen Sie den Antrag, bevor Sie irgendetwas beauftragen.
- 3Warten Sie die Rückmeldung der Antragsstelle ab. Wie der Start vor der Bewilligung gehandhabt wird, unterscheidet sich je Programm, verbindliche Auskunft gibt die Antragsstelle.
- 4Erst dann beauftragen Sie die Umsetzung.
Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Wer zuerst beauftragt, verliert die Förderung vollständig.
Was zusätzlich bundesweit gilt
Unabhängig vom Bundesland gibt es drei Wege, die Sie kennen sollten: Für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter gibt es Förderung über die Agentur für Arbeit, sprechen Sie das dort an. Software und Hardware können im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden, das klärt Ihr Steuerberater. Und für größere Vorhaben gibt es den KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung über die Hausbank. Mehr dazu auf der Förderübersicht.
Was ich dabei mache, und was nicht
Ich stelle keine Förderanträge und ich berate nicht zu Fördermitteln. Dafür gibt es kostenlose, offizielle Stellen, und die kennen ihr Programm besser als jeder Dienstleister.
Was ich mache: Ich sage Ihnen, welches Programm in Ihrem Bundesland nach meinem letzten Stand läuft, ich verweise Sie an die zuständige Stelle, und ich liefere Ihnen meine Unterlagen in der Form, die ein Antrag verlangt. Also eine Projektbeschreibung, die beschreibt, was sich in Ihren Abläufen ändert, und eine Kostenaufstellung, die nach den Kostenarten gegliedert ist, die das jeweilige Programm kennt.
Den Antrag stellen Sie selbst. Das ist kein Nachteil, sondern in mehreren Bundesländern sogar Vorschrift.
Wenn Sie eine Förderung planen, sagen Sie mir das früh. Dann baue ich mein Angebot von Anfang an so auf, dass Sie die Positionen direkt in Ihre Ausgabenaufstellung übernehmen können.
Was mit einer Förderung umgesetzt werden kann: zum Beispiel ein KI-Telefonassistent, die Automatisierung wiederkehrender Abläufe oder eine Unternehmens-KI für Ihr Betriebswissen.
Über Ihr Vorhaben sprechen
In einem kurzen Gespräch klären wir, was für Ihren Betrieb sinnvoll ist. Planen Sie eine Förderung, sagen Sie es früh, dann baue ich das Angebot passend auf.
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