KI und Digitalisierung fördern lassen in Mecklenburg-Vorpommern
Stand: August 2026. Förderprogramme ändern sich. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.
Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit unklar. Die Digitalisierungsförderung Mittelstand war zuletzt bis Mitte 2026 befristet, ob sie verlängert wurde, ist nicht verifiziert. Fragen Sie direkt bei der TBI nach, bevor Sie etwas planen.
Das aktuelle Programm
Digitalisierungsförderung Mittelstand MV
Land Mecklenburg-Vorpommern
- Fördersatz
- Zuletzt bekannte Fassung: bis 50 Prozent. Ob das Programm aktuell noch läuft, ist nicht verifiziert.
- Höhe
- Zuletzt bekannte Fassung: maximal 50.000 Euro, Mindestprojektvolumen in der Regel 30.000 Euro
Was gefördert wird
- Digitalisierungsvorhaben im Mittelstand nach der zuletzt bekannten Fassung
Was ausdrücklich nicht gefördert wird
- Standard-Hardware und Standard-Software ohne Projektbezug
- Wo der Antrag gestellt wird
- TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH. Bitte fragen Sie dort direkt nach dem aktuellen Stand.
- Kostenlose Beratung
- TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH
Die Verlängerung über den 30.06.2026 hinaus konnte nicht verifiziert werden. Alle genannten Konditionen stammen aus der zuletzt bekannten Fassung und dürfen nicht als aktuell verstanden werden. Verbindliche Auskunft gibt nur die TBI.
Die richtige Reihenfolge
- 1Lassen Sie sich kostenlos bei der genannten Stelle beraten.
- 2Stellen Sie den Antrag, bevor Sie irgendetwas beauftragen.
- 3Warten Sie die Rückmeldung der Antragsstelle ab. Wie der Start vor der Bewilligung gehandhabt wird, unterscheidet sich je Programm, verbindliche Auskunft gibt die Antragsstelle.
- 4Erst dann beauftragen Sie die Umsetzung.
Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Wer zuerst beauftragt, verliert die Förderung vollständig.
Was zusätzlich bundesweit gilt
Unabhängig vom Bundesland gibt es drei Wege, die Sie kennen sollten: Für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter gibt es Förderung über die Agentur für Arbeit, sprechen Sie das dort an. Software und Hardware können im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden, das klärt Ihr Steuerberater. Und für größere Vorhaben gibt es den KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung über die Hausbank. Mehr dazu auf der Förderübersicht.
Was ich dabei mache, und was nicht
Ich stelle keine Förderanträge und ich berate nicht zu Fördermitteln. Dafür gibt es kostenlose, offizielle Stellen, und die kennen ihr Programm besser als jeder Dienstleister.
Was ich mache: Ich sage Ihnen, welches Programm in Ihrem Bundesland nach meinem letzten Stand läuft, ich verweise Sie an die zuständige Stelle, und ich liefere Ihnen meine Unterlagen in der Form, die ein Antrag verlangt. Also eine Projektbeschreibung, die beschreibt, was sich in Ihren Abläufen ändert, und eine Kostenaufstellung, die nach den Kostenarten gegliedert ist, die das jeweilige Programm kennt.
Den Antrag stellen Sie selbst. Das ist kein Nachteil, sondern in mehreren Bundesländern sogar Vorschrift.
Wenn Sie eine Förderung planen, sagen Sie mir das früh. Dann baue ich mein Angebot von Anfang an so auf, dass Sie die Positionen direkt in Ihre Ausgabenaufstellung übernehmen können.
Was mit einer Förderung umgesetzt werden kann: zum Beispiel ein KI-Telefonassistent, die Automatisierung wiederkehrender Abläufe oder eine Unternehmens-KI für Ihr Betriebswissen.
Über Ihr Vorhaben sprechen
In einem kurzen Gespräch klären wir, was für Ihren Betrieb sinnvoll ist. Planen Sie eine Förderung, sagen Sie es früh, dann baue ich das Angebot passend auf.
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