Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Adrian Groth, Groth Automation, Thielallee 2b, 14195 Berlin (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich KI-Telefonassistenten und Automatisierungslösungen.

(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verbraucher-Widerrufsrecht besteht daher nicht.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu.

(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Einrichtung, Konfiguration und Betreuung von KI-gestützten Telefonassistenten, die eingehende Anrufe automatisiert entgegennehmen, Informationen erfassen und Termine buchen können. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

(2) Die Leistungen können insbesondere umfassen:

  • Einrichtung und Konfiguration eines KI-Telefonassistenten
  • Integration in bestehende Systeme (Kalender, Telefon etc.)
  • Laufende Betreuung und Optimierung
  • Technischer Support

(3) Der Anbieter schuldet die fachgerechte Bereitstellung und den Betrieb des Systems, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. eine bestimmte Anzahl an Terminen oder Abschlüssen).

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Anbieters schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder die Leistung nach Angebotsunterbreitung in Anspruch nimmt, oder durch den Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter.

§ 4 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Regelungen:

  • Einmalige Setup- bzw. Einrichtungsgebühren sind nach Fertigstellung und Abnahme fällig.
  • Laufende monatliche Gebühren sind jeweils zum Monatsanfang im Voraus fällig.
  • Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder einem vereinbarten Zahlungsweg.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.

(3) Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Umsatzsteuer wird gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) nicht ausgewiesen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiter­ gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, gilt für laufende Dienstleistungen eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat ab Go-Live des Systems. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Eine feste Mindestlaufzeit über den ersten Monat hinaus besteht nicht.

(2) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail an kontakt@grothautomation.de).

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

§ 6 30-Tage-Geld-zurück-Garantie

(1) Der Anbieter gewährt dem Auftraggeber eine Geld-zurück-Garantie für die ersten 30 Tage ab Go-Live des Systems (Freischaltung des KI-Telefonassistenten für den Echtbetrieb).

(2) Ist der Auftraggeber innerhalb dieser 30 Tage mit der Leistung nicht zufrieden, erstattet der Anbieter auf Anforderung in Textform die bereits gezahlte einmalige Einrichtungsgebühr sowie die Gebühr des ersten Monats vollständig zurück. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.

(3) Mit der Rückerstattung endet der Vertrag. Eingerichtete Zugänge und der KI-Telefonassistent werden anschließend deaktiviert.

(4) Die Garantie kann je Auftraggeber einmalig in Anspruch genommen werden.

§ 7 Preisanpassung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die laufenden monatlichen Preise mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende in Textform anzupassen.

(2) Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu. Kündigt der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung, gilt die Preisänderung als angenommen. Hierauf wird der Anbieter in der Ankündigung gesondert hinweisen.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für Rückfragen und Abstimmungen erreichbar ist.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das System nach Einrichtung zu testen und Fehler oder Anpassungswünsche unverzüglich mitzuteilen.

(4) Verzögerungen durch fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zulasten des Anbieters.

§ 9 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter strebt eine Systemverfügbarkeit von 99 % im Monatsdurchschnitt an. Hiervon ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.

(2) Der Anbieter ist bemüht, notwendige Wartungsarbeiten möglichst in nachfrageschwache Zeiten zu legen und, soweit zumutbar, vorab anzukündigen.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, den eingerichteten KI-Telefonassistenten im Rahmen des vereinbarten Zwecks zu nutzen.

(2) An den vom Anbieter eingesetzten Konzepten, Konfigurationen, Prompts, Skripten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Inhalte und Daten, die der Auftraggeber bereitstellt, verbleiben in seinem Eigentum.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten (z. B. Daten von Anrufern) verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die durch den KI-Telefonassistenten verarbeiteten personenbezogenen Daten.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer (z. B. Hosting- und KI-Dienstleister) einzusetzen. Diese werden im Rahmen des AVV benannt.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine eigene Datenschutzerklärung entsprechend anzupassen und Anrufer in geeigneter Weise über den Einsatz eines KI-gestützten Telefonsystems zu informieren.

Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 12 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch über die Beendigung des Vertrages hinaus fort.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Soweit die Haftung des Anbieters dem Grunde nach nicht ausgeschlossen ist, ist sie der Höhe nach je Vertragsjahr auf die Summe der in den vorangegangenen zwölf Monaten an den Anbieter gezahlten Vergütung begrenzt. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Störungen oder Ausfälle, die durch Drittanbieter (z. B. Telefon-, Hosting- oder KI-Dienste) oder durch höhere Gewalt verursacht werden und außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Höhere Gewalt befreit den Anbieter für die Dauer ihres Bestehens von der Leistungspflicht.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Klausel.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2026