KI und Digitalisierung fördern lassen in Niedersachsen
Stand: August 2026. Förderprogramme ändern sich. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.
Niedersachsen ist ehrlich gesagt dünn aufgestellt: Der Digitalbonus ist Ende 2025 ausgelaufen und wurde nicht ersetzt. Das verbleibende Innovationsprogramm stellt Anforderungen, die ein normales Digitalisierungsprojekt im Handwerk meist nicht erfüllt.
Das aktuelle Programm
nIFP (Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk)
NBank
- Fördersatz
- Bis 35 Prozent, in Übergangsregionen bis 45 Prozent
- Höhe
- Bis 100.000 Euro
Was gefördert wird
- Vorhaben mit echtem Innovationscharakter über den branchenüblichen Digitalisierungsstand hinaus
Was ausdrücklich nicht gefördert wird
- Standardprojekte ohne Innovationscharakter
- Fremdleistungen und Investitionen dürfen zusammen höchstens 50 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen, der Rest muss über eigene Personalkosten des Betriebs eingebracht werden
- Wo der Antrag gestellt wird
- NBank-Kundenportal, vor Vorhabensbeginn
- Kostenlose Beratung
- Innovationsberatung Ihrer Handwerkskammer
Für ein normales Digitalisierungsprojekt ist das nIFP wegen der Anforderungen meist nicht nutzbar. Ein Blick auf die bundesweiten Möglichkeiten lohnt hier besonders.
Die richtige Reihenfolge
- 1Lassen Sie sich kostenlos bei der genannten Stelle beraten.
- 2Stellen Sie den Antrag, bevor Sie irgendetwas beauftragen.
- 3Warten Sie die Rückmeldung der Antragsstelle ab. Wie der Start vor der Bewilligung gehandhabt wird, unterscheidet sich je Programm, verbindliche Auskunft gibt die Antragsstelle.
- 4Erst dann beauftragen Sie die Umsetzung.
Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Wer zuerst beauftragt, verliert die Förderung vollständig.
Ausgelaufene Programme, die noch kursieren
Diese Programme werden in Niedersachsen noch häufig empfohlen, sind aber beendet:
- Digitalbonus.Niedersachsen, ausgelaufen 31.12.2025, ohne Nachfolger
Was zusätzlich bundesweit gilt
Unabhängig vom Bundesland gibt es drei Wege, die Sie kennen sollten: Für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter gibt es Förderung über die Agentur für Arbeit, sprechen Sie das dort an. Software und Hardware können im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden, das klärt Ihr Steuerberater. Und für größere Vorhaben gibt es den KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung über die Hausbank. Mehr dazu auf der Förderübersicht.
Was ich dabei mache, und was nicht
Ich stelle keine Förderanträge und ich berate nicht zu Fördermitteln. Dafür gibt es kostenlose, offizielle Stellen, und die kennen ihr Programm besser als jeder Dienstleister.
Was ich mache: Ich sage Ihnen, welches Programm in Ihrem Bundesland nach meinem letzten Stand läuft, ich verweise Sie an die zuständige Stelle, und ich liefere Ihnen meine Unterlagen in der Form, die ein Antrag verlangt. Also eine Projektbeschreibung, die beschreibt, was sich in Ihren Abläufen ändert, und eine Kostenaufstellung, die nach den Kostenarten gegliedert ist, die das jeweilige Programm kennt.
Den Antrag stellen Sie selbst. Das ist kein Nachteil, sondern in mehreren Bundesländern sogar Vorschrift.
Wenn Sie eine Förderung planen, sagen Sie mir das früh. Dann baue ich mein Angebot von Anfang an so auf, dass Sie die Positionen direkt in Ihre Ausgabenaufstellung übernehmen können.
Was mit einer Förderung umgesetzt werden kann: zum Beispiel ein KI-Telefonassistent, die Automatisierung wiederkehrender Abläufe oder eine Unternehmens-KI für Ihr Betriebswissen.
Über Ihr Vorhaben sprechen
In einem kurzen Gespräch klären wir, was für Ihren Betrieb sinnvoll ist. Planen Sie eine Förderung, sagen Sie es früh, dann baue ich das Angebot passend auf.
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